Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.sowieFahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
BPT
Mit Fahrzeugen der Kategorie B
oder C, der Unterkategorie B1 oder C1 beziehungsweise der
Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze, inklusive
Führersitz)
Mindestalter:
18 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis:
Kein LFA nötig
Verlängerung:
--
Basistheorie:
Nein
Verkehrskunde:
Nein
Praktische Grundschulung:
Nein
Zusatztheorie:
Ja, (ARV2) ausgenommen Inhaber der
Kat. C, D oder der Unterkategorie C1 und D1
Prüfungsfahrzeug:
Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der
die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden
sollen.
Berechtigungen:
Bewilligung zum berufsmässigen
Personentransport mit Fahrzeugen der entsprechenden Kategorie