Kategorie BPT
 


Berufsmässiger Personentransport
Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit leichten Personentransportwagen und schweren Personenwagen.

Keine Bewilligung erforderlich: VZV Art. 25 Abs. 2

 
 
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.sowieFahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

BPT

Mit Fahrzeugen der Kategorie B oder C, der Unterkategorie B1 oder C1 beziehungsweise der Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze, inklusive Führersitz)

Mindestalter:

18 Jahre

Gültigkeit Lernfahrausweis:

Kein LFA nötig

Verlängerung:

--

Basistheorie:

Nein

Verkehrskunde:

Nein

Praktische Grundschulung:

Nein

Zusatztheorie:

Ja, (ARV2) ausgenommen Inhaber der Kat. C, D oder der Unterkategorie C1 und D1

Prüfungsfahrzeug:

Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen.

Berechtigungen:

Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der entsprechenden Kategorie

Download:

Infoblatt Kategorie BPT