Kategorie D1
 


Personenbeförderung
Wer den Führerausweis der Kat. D erwerben will, muss während eines Jahres regelmässig Motorwagen der Kat. C geführt haben. Vom Erfordernis dieser Fahrpraxis ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss einer Mindestausbildung ausweisen kann und entweder während mind. 3 Monaten einen Lastwagen oder Trolleybus geführt oder während mind. 2 Jahren regelmässig Motorwagen der Kat. B geführt hat.

 
 
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.sowieFahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

D1

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz.

Mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter:

21 Jahre

Gültigkeit Lernfahrausweis:

24 Monate

Verlängerung:

Nein

Basistheorie:

Nein (Kat. B muss vor D1 erworben werden)

Verkehrskunde:

Nein (Kat. B muss vor D1 erworben werden)

Praktische Grundschulung:

Nein

Zusatztheorie:

Ja, ausgenommen Inhaber der Unterkategorie C1

Prüfungsfahrzeug:

Ein Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Das Fahrzeug muss mindestens 5 m lang sein und eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen.

Berechtigungen:

D1, B, B1, C1, F, G, M

Download:

Infoblatt Kategorie D1